Als Hans-Peters Onkel stirbt und ihn als Alleinerben einsetzt, sieht alles nach einem soliden Erbe aus: Eine Wohnung in guter Lage, ein Auto, ein paar Wertpapiere.
Was dann folgt, hat Hans-Peter nicht erwartet: Das Erbe annehmen kostet zunächst einmal Geld, zum Beispiel für Gebühren, Steuern oder Gutachter. Die meisten Erben unterschätzen, welche Erbschaftskosten eine Nachlassabwicklung tatsächlich mit sich bringt.
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen anhand von Hans-Peters Fall, welche Kosten bei einer Erbschaft wirklich anfallen und warum die entscheidende Frage oft eine andere ist: Was kostet es, wenn Sie ohne die richtigen Experten arbeiten?
Das erwartet Sie in diesem Beitrag:
- Erbschein und Testamentseröffnung: Die ersten Kosten
- Erbschaftssteuer: Wie hoch sind Freibeträge und Steuersätze?
- Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer im Erbfall
- Beerdigungskosten: Wer zahlt und wie viel?
- Erbschaftskosten, die kaum jemand kennt
- Erbe annehmen: Kostenbeispiel
- Was Erbe annehmen kostet, wenn Sie ohne die richtigen Experten arbeiten
- Fazit: Beim Erbe annehmen die Kosten frühzeitig bedenken
Erbschein und Testamentseröffnung: Die ersten Kosten
Beim Erbe annehmen fallen Kosten oft früher an als erwartet. Zunächst müssen potenzielle Erben wissen, dass man ein Erbe nicht aktiv annehmen muss. Es gilt automatisch als angenommen, wenn man es nicht binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Erbanfalls ausschlägt. Bei einem Auslandsaufenthalt zu Beginn der Frist sind es sechs Monate.
Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, wird es durch das Nachlassgericht offiziell eröffnet. Dieser Vorgang heißt Testamentseröffnung und ist nicht kostenlos. Liegt kein Testament vor oder gibt es Zweifel an seinem Inhalt oder seiner Gültigkeit, brauchen Erben einen Erbschein. Er ist der offizielle Nachweis gegenüber Banken, Behörden und Notaren und in vielen Situationen unverzichtbar.
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und sind gesetzlich geregelt. In Hans-Peters Fall liegt der Nachlasswert bei etwa 420.000 Euro. Allein für den Erbschein zahlt er 835 Euro an das Amtsgericht. Dazu kommen oftmals die Kosten für eine eidesstattliche Versicherung zum Erbscheinsantrag in gleicher Höhe (ohne MwSt.), welche beim Amtsgericht oder einem Notar zu erklären ist.
Tipp: Prüfen Sie, ob im Nachlass ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. In diesem Fall kann der Erbschein unter Umständen entfallen, was sowohl Kosten als auch Wartezeit spart.
Erbschaftssteuer: Wie hoch sind Freibeträge und Steuersätze?
Die Steuern sind in der Regel der größte Einzelposten, wenn Sie ein Erbe annehmen und Kosten realistisch kalkulieren möchten.
Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ab. Das Finanzamt teilt Erben in Steuerklassen ein, die nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun haben. Ehepartner gehören zur Steuerklasse I und haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Nichten und Neffen dagegen fallen in die Steuerklasse II mit einem Freibetrag von lediglich 20.000 Euro. Nicht verwandte Personen fallen in Steuerklasse III. Ihr Freibetrag beträgt ebenfalls 20.000 Euro, die Steuersätze sind jedoch noch höher und können bis zu 50 Prozent erreichen.
Hans-Peters Onkel war ledig und kinderlos, Hans-Peter als Neffe fällt damit in Steuerklasse II. Was das bedeutet, zeigt die folgende Tabelle.
| Position | Betrag |
| Nachlasswert | 420.000 € |
| Freibetrag (Neffe, Steuerklasse II) | – 20.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb | 400.000 € |
| Steuersatz (Steuerklasse II, bis 600.000 €) | 25 % |
| Erbschaftssteuer | ca. 100.000 € |
Wichtig: Die Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Bestattungskosten und Nachlassverbindlichkeiten können die Steuerlast mindern. Prüfen Sie, ob das in Ihrem Fall möglich ist, und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer im Erbfall
Mit dem Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch die offenen steuerlichen Pflichten des Verstorbenen. Dazu gehören alle Steuererklärungen, die der Erblasser noch nicht erklärt hat. Für das Todesjahr muss die letzte Steuererklärung anteilig gemacht werden. Hinzu kommen Kapitalertragsteuern auf geerbte Wertpapiere und Sparguthaben, die geklärt und abgeführt werden müssen.
Hans-Peter hat Glück, denn der Onkel hat seine Unterlagen ordentlich hinterlassen. Trotzdem sind zwei Nachmittage beim Steuerberater nötig, zuzüglich Honorar. Möglicherweise kann der Steuerberater eines Verstorbenen auch in Ihrem Fall schnell weiterhelfen.
Beerdigungskosten: Wer zahlt und wie viel?
Erben tragen in Deutschland grundsätzlich die Bestattungskosten. Eine klassische Beerdigung mit Traueranzeige, Grabstein und Leichenschmaus kostet je nach Region zwischen 6.000 und 9.000 Euro. In Hans-Peters Fall sind es rund 7.000 Euro.
Wie bereits erwähnt, gelten Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit und können die Steuer mindern. Prüfen Sie, ob diese bei der Berechnung der Erbschaftssteuer abgezogen werden können, und bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.
Erbschaftskosten, die kaum jemand kennt
Neben den großen Positionen gibt es weitere Erbschaftskosten, die sich schnell summieren können. Wurde ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, beträgt dessen Vergütung oft 2 bis 10 Prozent des Nachlasswerts inklusive der Zuschläge – je nach Schwierigkeit. Bei Streit in einer Erbengemeinschaft kommen häufig erhebliche Anwaltskosten hinzu. Auch kleinere Posten wie die Ummeldung eines geerbten Fahrzeugs fallen ins Gewicht.
Wurde eine Immobilie geerbt, entstehen weitere Kosten rund um Gutachten, Makler und laufende Ausgaben bis zum Verkauf. Auch das digitale Erbe wird häufig unterschätzt. Streamingdienste und Abonnements enden nicht automatisch mit dem Tod. [Mehr dazu: → Digitales Erbe: Was mit Onlinekonten nach dem Tod passiert]
Erbe annehmen: Kostenbeispiel
Zur Orientierung finden Sie hier Hans-Peters Kostenpunkte im Überblick.
| Position | Hans-Peters Fall | Typische Bandbreite |
| Erbschein | 835 € | je nach Nachlasswert |
| Beerdigungskosten | 7.000 € | 6.000 bis 9.000 € |
| Verkehrswertgutachten | 1.800 € | 1.500 bis 2.500 € |
| Maklerprovision | ca. 9.000 € | 3,57 % des Verkaufspreises |
| Erbschaftssteuer | individuell | 7 bis 50 % nach Freibetrag |
| Verbleibend | unter 350.000 € |
Was Erbe annehmen kostet, wenn Sie ohne die richtigen Experten arbeiten
Viele Erben glauben, sie sparen, indem sie möglichst viel selbst regeln. Was sie dabei unterschätzen: Ein Erbfall ist kein einzelnes Rechtsthema, sondern ein Zusammenspiel aus verschiedenen Fachbereichen wie Erbrecht, Steuerrecht, Immobilienbewertung und praktischer Abwicklung. Wer nicht weiß, welche Experten es gibt und was sie leisten, stellt am Ende den falschen Ansprechpersonen die falschen Fragen.
Zu den wichtigsten Anlaufstellen gehören ein Nachlass-Experte, ein Anwalt für Erbrecht, ein Notar mit Erfahrung in der Nachlassabwicklung, ein Steuerberater für die Erbschaftssteuererklärung und, wenn eine Immobilie involviert ist und verkauft werden soll, ein Gutachter sowie ein Immobilienmakler mit Kenntnis des lokalen Markts. Ob die Fachleute genug Erfahrung in der praktischen Abwicklung haben, dürfen Sie gern erfragen.
Was das im Einzelfall bedeutet, zeigt ein Beispiel aus der Praxis: Eine geerbte Immobilie, die wir als Nachlass verwalteten, hatte einen sichtbaren Schimmelschaden. Alle Kaufinteressenten versuchten, den Preis zu drücken und wollten das Haus abreißen. Stattdessen gaben wir ein Gutachten in Auftrag, ließen den Schaden fachgerecht beseitigen und erhielten eine Garantie, dass die Wand schimmelfrei ist. Die Investition betrug rund 10.000 Euro – eine Summe, vor der viele Erben erst mal zurückschrecken würden. Doch der Verkaufserlös lag am Ende 100.000 Euro höher als ohne diese Maßnahme. Es hat sich also vielfach gelohnt.
Wer sich frühzeitig an die richtigen Experten wendet, zahlt oft weniger als erwartet. Die entscheidende Voraussetzung dafür ist zu wissen, welche Fragen Sie stellen sollten.
Fazit: Beim Erbe annehmen die Kosten frühzeitig bedenken
Am Ende des Prozesses ist Hans-Peter um viele Erfahrungen reicher und um einen erheblichen Teil des Nachlasses ärmer. Von den ursprünglichen 420.000 Euro bleiben nach allen Kosten, Steuern und Gebühren weniger als 350.000 Euro.
Wer ein Erbe annehmen möchte, sollte die Kosten kennen, und zwar bevor die erste Rechnung kommt. Entscheidend ist dabei nicht nur, welche Kosten anfallen, sondern wer Sie durch den Prozess begleitet. Je nach Nachlass braucht es ein für den Einzelfall passendes Expertenteam, zum Beispiel aus Nachlassabwickler, Anwalt für Erbrecht, Steuerberater, Gutachter und Immobilienmakler. Als Nachlass-Expertin und Testamentsvollstreckerin begleite ich Menschen in genau diesen Situationen. Prüfen Sie gerne, ob das auch für Sie sinnvoll sein könnte.

