Als Julia die Wohnung ihrer verstorbenen Mutter aufräumt, entdeckt sie ein altes iPad. Das Gerät ist gesperrt, längst nicht mehr genutzt – doch Julia erinnert sich daran, dass ihre Mutter dort regelmäßig E-Mails gelesen, über Facebook Kontakt zu Freunden gehalten und auch Dienste wie PayPal oder eBay genutzt hat. Julia möchte die Konten schließen. Schnell merkt sie jedoch: Das digitale Erbe ist oft deutlich komplizierter als gedacht.
Was kann Julia tun? In diesem Beitrag möchte ich Ihnen zeigen, welche Schwierigkeiten das digitale Erbe mit sich bringen kann.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag:
- Was gehört zum digitalen Erbe?
- Warum der Zugriff auf das digitale Erbe oft schwierig ist
- Digitales Erbe: Checkliste für die Vorsorge
- Fazit: Vorsorge ist beim digitalen Erbe wichtig
Was gehört zum digitalen Erbe?
Das digitale Erbe umfasst alle Onlinekonten und digitale Inhalte einer verstorbenen Person. Dazu gehören beispielsweise E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloudspeicher, Streamingdienste, Zahlungsdienste oder digitale Abonnements.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2018 entschieden und 2020 nochmals bestätigt: Digitale Konten gehören grundsätzlich zum Nachlass – ähnlich wie Briefe, Tagebücher oder Fotoalben. Die Erben rücken damit an die Stelle des Verstorbenen und dürfen auf die Inhalte zugreifen.
In der Theorie klingt das eindeutig. In der Praxis stoßen Erben jedoch häufig auf verschiedene Hürden.
Warum der Zugriff auf das digitale Erbe oft schwierig ist
Viele Plattformbetreiber verlangen Nachweise wie eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein, bevor Erben Zugriff erhalten. Selbst wenn alle Unterlagen vorliegen, ist vor allem die Kommunikation mit internationalen Konzernen oft schwierig. Besonders problematisch wird es bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU.
So erlebt es auch Julia: Während sich der Apple-Support zunächst kooperativ zeigt, fordert das Unternehmen später notarielle Beglaubigungen und Übersetzungen sämtlicher Unterlagen – auf eigene Kosten. Bei Facebook, beziehungsweise dem Meta-Konzern, kann Julia das Profil ihrer Mutter immerhin in den sogenannten Gedenkzustand versetzen lassen. Dadurch bleibt das Profil sichtbar, aktive Nutzung oder das Lesen privater Nachrichten sind allerdings nicht mehr möglich.
Denn auch hier gilt eine wichtige rechtliche Grenze: Erben dürfen zwar verwalten, aber nicht mehr unter dem Namen der verstorbenen Person handeln.
Laufende Kosten von langfristigen Abo-Diensten
Besonders schwierig wird es für Erben, wenn Streamingdienste oder digitale Abos abgeschlossen wurden. Dazu gehören etwa Netflix, Spotify, Disney+, Zeitungsabonnements oder App-Abos über Apple und Google. Diese Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern müssen von den Erben einzeln gekündigt werden.
Existiert keine Übersicht über die genutzten Dienste, beginnt für Angehörige oft mühsame Detektivarbeit. Sie müssen Kontoauszüge prüfen, E-Mails durchsuchen und wiederkehrende Abbuchungen identifizieren.
Auch Julia entdeckt erst Monate später ein kostenpflichtiges Zeitungsabo ihrer Mutter über iTunes. Die Kosten hierfür wurden weiterhin vom Konto der Mutter, das zum Glück noch gedeckt war, abgebucht. Andernfalls hätten die weiterlaufenden Kosten den Nachlass zusätzlich belastet.
Internationale Anbieter und unterschiedliche Rechtslagen
Eine weitere Schwierigkeit beim digitalen Erbe sind internationale Datenschutz- und Rechtsvorschriften. Viele digitale Dienste haben ihren Sitz in den USA – und dort gelten teilweise andere gesetzliche Regelungen als in Europa.
Während deutsche und europäische Gerichte Erben grundsätzlich Rechte am digitalen Nachlass zusprechen, setzen internationale Plattformbetreiber diese Ansprüche in der Praxis nicht immer problemlos um. Besonders bei US-Unternehmen kommt es häufig zu langen Bearbeitungszeiten oder zusätzlichen Anforderungen.
Für Angehörige bedeutet das: Selbst mit vollständigen Unterlagen und einem deutschen Gerichtsbeschluss kann der Zugriff auf digitale Konten schwierig bleiben.
Digitales Erbe: Checkliste für die Vorsorge
Eine gute Vorsorge erleichtert für die Erben eine Verwaltung des digitalen Erbes erheblich. Diese digitale Erbe Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten:
Wichtige Punkte für die Vorsorge
- Übersicht aller Onlinekonten, Cloudspeicher und laufender digitaler Verträge erstellen.
- Zugangsdaten hierfür sicher hinterlegen. Sicher bedeutet: Die Zugangsdaten sollten niemals ungeschützt aufbewahrt werden. Sinnvoll ist eine Hinterlegung beim Notar oder die Nutzung eines digitalen Passwortmanagers, zu dem eine Vertrauensperson Zugang hat.
- Wenn es kompliziert wird – zum Beispiel bei internationalem Bezug – ist der Weg zu einem Fachanwalt für Erbrecht oder Datenschutzrecht oft der klügere.
- Wichtig für die Erben: Zugang ja, Nutzung nein. Auch enge Angehörige dürfen nicht im Namen der verstorbenen Person weiterkommunizieren. Das wäre eine unzulässige Identitätsübernahme.
Fazit: Vorsorge ist beim digitalen Erbe wichtig
Das digitale Erbe wird häufig unterschätzt, dabei gehören Onlinekonten und digitale Inhalte heute zu jedem Nachlass. Der Zugriff darauf ist jedoch oft mit bürokratischen, technischen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Besonders problematisch sind fehlende Zugangsdaten, weiterlaufende Abonnements sowie internationale Plattformen mit unterschiedlichen Datenschutzregelungen.
Wer frühzeitig vorsorgt, erleichtert seinen Erben nicht nur die Organisation des Nachlasses, sondern verhindert häufig auch unnötige Kosten und rechtliche Probleme. Deshalb gilt auch beim digitalen Nachlass: Eine frühzeitige und strukturierte Vorsorge kann Angehörigen viel Aufwand ersparen. Zudem lohnt sich eine professionelle Beratung, wenn der digitale Nachlass komplex wird.



