Als Anna das Schreiben des Nachlassgerichts öffnet, braucht sie einen Moment, um zu begreifen, was sie liest. Ihr Vater ist gestorben, ein Mann, den sie kaum kannte. Anna war in einer kurzen Beziehung ohne Trauschein entstanden. Ihr Vater brach den Kontakt bereits in ihrer Kindheit ab, heiratete und bekam mit seiner Frau zwei weitere Kinder. In dem Schreiben in ihrer Hand steht nur ein einziger Satz: Sie sei im Testament nicht bedacht worden.
Anna ist zunächst wütend. Er hat sie im Leben ignoriert, und jetzt offenbar auch im Tod. Eine Freundin rät ihr, sich anwaltlich beraten zu lassen, denn enterbt zu sein bedeute nicht automatisch, leer auszugehen.
Und tatsächlich: Auch enterbte Kinder haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch, den sogenannten Pflichtteil. Kaum ist bei den Betroffenen der erste Schreck verflogen, schiebt sich deshalb eine sehr praktische Frage in den Vordergrund: Enterbt: Wie hoch ist der Pflichtteil wirklich? Genau darauf gebe ich Ihnen in diesem Beitrag eine Antwort, ebenso darauf, wem der Pflichtteil überhaupt zusteht und was Sie tun sollten, wenn Sie übergangen wurden.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag:
- Enterbung: Was das rechtlich bedeutet
- Pflichtteil: Wer hat überhaupt Anspruch?
- Enterbt: Pflichtteil richtig berechnen
- Kann der Pflichtteil vollständig entzogen werden?
- Pflichtteil trotz Ausschlagung des Erbes?
- Pflichtteil einfordern: Diese Frist sollten Sie kennen
- Enterbt? Pflichtteil sichern: In 5 Schritten zum Anspruch
- Fazit: Der Pflichtteil ist das letzte Wort des Gesetzes
Enterbung: Was das rechtlich bedeutet
Der Erblasser genießt in Deutschland eine weitgehende Testierfreiheit. Er kann in seinem Testament frei bestimmen, wer erben soll und wer nicht. Eine Enterbung im rechtlichen Sinn bedeutet, dass eine Person, die eigentlich gesetzlich erben würde, im Testament ausdrücklich oder stillschweigend übergangen wird.
Was viele nicht wissen: Diese Testierfreiheit ist nicht grenzenlos. Der Gesetzgeber schützt die engsten Angehörigen eines Erblassers durch den Pflichtteil, ein Mindestrecht, das selbst dann greift, wenn das Testament ausdrücklich etwas anderes vorsieht (§ 2303 BGB). Enterbt zu werden bedeutet also nicht, ohne jeden Anspruch dazustehen.
Pflichtteil: Wer hat überhaupt Anspruch?
Nicht jeder, der sich benachteiligt fühlt, hat auch einen Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- Kinder, unabhängig davon, ob sie ehelich, unehelich oder adoptiert sind
- Eltern des Erblassers, allerdings nur, wenn keine Kinder vorhanden sind
Geschwister, Nichten, Neffen oder Freunde haben dagegen keinen Pflichtteilsanspruch. Auch Enkel gehen in der Regel leer aus, solange ihr eigener Elternteil – also das Kind des Erblassers – noch lebt.
Uneheliche Kinder: Gleiches Recht wie eheliche Kinder
Für Anna stellt sich zusätzlich die Frage, ob ihre Herkunft eine Rolle spielt. Früher war das tatsächlich der Fall: Nichteheliche Kinder waren im deutschen Erbrecht schlechter gestellt als eheliche. Diese Ungleichbehandlung wurde mit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz von 1998 beseitigt und 2011 auch für vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder nachvollzogen. Für Anna heißt das: Sie ist ihrem Vater gegenüber genauso erbberechtigt wie seine ehelichen Kinder.
Enterbt: Pflichtteil richtig berechnen
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Wichtig dabei: Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch. Wer pflichtteilsberechtigt ist, wird dadurch nicht Miterbe und kann keine bestimmten Gegenstände aus dem Nachlass verlangen, etwa das Haus oder den Schmuck der Mutter. Es geht ausschließlich um eine Zahlung in Geld.
Damit rückt die Zahl in den Mittelpunkt, um die es Betroffenen eigentlich geht, wenn man sich fragt: Enterbt, wie hoch ist der Pflichtteil am Ende? Die Antwort beginnt beim gesetzlichen Erbteil, also dem Anteil, den die pflichtteilsberechtigte Person ohne Testament geerbt hätte.
Beispiel: Annas Vater war zum Zeitpunkt seines Todes im gesetzlichen Güterstand, also ohne Ehevertrag, verheiratet und hatte mit seiner Frau zwei gemeinsame Kinder. Ohne Testament hätten seine Ehefrau und seine drei Kinder, die beiden ehelichen sowie Anna, gemeinsam geerbt.
Ohne Testament
| Position | Anteil |
| Ehefrau (bei Zugewinngemeinschaft) | 1/2 |
| jedes der drei Kinder (darunter Anna) | 1/6 |
Ohne Testament hätte Anna als eines von drei Kindern genauso wie ihre Geschwister 1/6 geerbt. Weil sie enterbt wurde, erhält sie stattdessen den Pflichtteil, also die Hälfte davon: 1/12.
Enterbt: Pflichtteil mit Testament
| Position | Anteil |
| Annas gesetzlicher Erbteil als eines von drei Kindern | 1/6 |
| Annas Pflichtteil = Hälfte dieses Erbteils | 1/12 |
Bei einem bereinigten Nachlasswert von 600.000 Euro steht Anna damit ein Pflichtteil von 50.000 € zu, unabhängig davon, dass sie im Testament nicht erwähnt wird.
Für Anna ist diese Summe mehr als nur eine Berechnung. Nachdem sie sich ihr Leben lang übergangen gefühlt hat, besteht sie nun auf ihren gesetzlichen Anspruch, auch als die Erben versuchen, sie mit einer niedrigeren Zahlung abzufinden.
Tipp: Bevor Sie Ihren Pflichtteil beziffern können, brauchen Sie eine verlässliche Grundlage. Als pflichtteilsberechtigte Person haben Sie gegenüber den Erben einen Auskunftsanspruch und können ein Nachlassverzeichnis verlangen. Pflichtteilsberechtigte können regelmäßig auch Einsicht in die Nachlassakte beantragen, etwa um ein eröffnetes Testament einzusehen.
→ Mehr zum Nachlassverzeichnis erfahren Sie in diesem Beitrag.
→ Wie die Akteneinsicht beim Nachlassgericht abläuft, erkläre ich hier.
Kann der Pflichtteil vollständig entzogen werden?
Ja, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen. Die Hürden dafür sind bewusst hoch und müssen im Einzelfall nachweisbar vorliegen. Nach § 2333 BGB kann der Erblasser den Pflichtteil nur entziehen, wenn die pflichtteilsberechtigte Person:
- dem Erblasser, dessen Ehepartner oder einem anderen Abkömmling nach dem Leben trachtet,
- sich eines schweren vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens gegen diese Personen schuldig macht,
- die ihr gegenüber bestehende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder
- wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde und die Teilhabe am Nachlass deshalb unzumutbar wäre.
Wichtig: Ein jahrelanger Kontaktabbruch, wie ihn Anna erlebt hat, reicht für einen Pflichtteilsentzug nicht aus. Auch reine Antipathie oder familiäre Zerwürfnisse genügen nicht. Der Pflichtteil bleibt in solchen Fällen bestehen, ganz gleich, wie entfremdet die Beziehung zwischen Eltern und Kind war.
Pflichtteil trotz Ausschlagung des Erbes?
Manchmal stellt sich auch die umgekehrte Frage: Was passiert mit dem Pflichtteil, wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen? Grundsätzlich verlieren Sie mit einer Ausschlagung auch Ihren Pflichtteilsanspruch. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch, wenn Ihnen ein mit Beschränkungen oder Beschwerungen versehener Erbteil zugedacht wurde: Hier können Sie ausschlagen und trotzdem den Pflichtteil verlangen (§ 2306 BGB).
Pflichtteil einfordern: Diese Frist sollten Sie kennen
Wer seinen Pflichtteil geltend machen möchte, sollte nicht zu lange warten. Der Anspruch verjährt in der Regel innerhalb von drei Jahren (§ 2332 BGB in Verbindung mit § 195 und § 199 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die pflichtteilsberechtigte Person vom Erbfall und der sie beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt, oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Wichtig: Ist die Frist einmal verstrichen, können die Erben die Zahlung verweigern, selbst wenn Ihr Anspruch dem Grunde nach berechtigt war.
Enterbt? Pflichtteil sichern: In 5 Schritten zum Anspruch
Wer enterbt wurde, verliert den Pflichtteil nicht automatisch. Der Anspruch besteht unabhängig vom Willen des Erblassers. Wenn Sie vermuten, übergangen worden zu sein oder weniger erhalten zu haben, als Ihnen zusteht, orientieren Sie sich an diesen Schritten:
- Ruhe bewahren und Fristen notieren. Halten Sie fest, wann Sie vom Erbfall erfahren haben.
- Auskunft von den Erben verlangen. Sie haben Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis, das Vermögen, Schulden und auch Schenkungen der letzten 10 Jahre auflistet. Bei Ehegatten beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit dem Tod des Erblassers. Daher sind alle Schenkungen der letzten 30 Jahren an den Ehepartner auch zu berücksichtigen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
- Werte unabhängig prüfen lassen. Bei Immobilien oder Unternehmensanteilen lohnt sich häufig ein unabhängiges Gutachten.
- Anspruch schriftlich geltend machen. Am besten nachweisbar, etwa per Einschreiben.
- Rechtliche Beratung einholen. Gerade bei komplexen Nachlässen oder Streit unter den Erben ist fachkundige Unterstützung sinnvoll.
Fazit: Der Pflichtteil ist das letzte Wort des Gesetzes
Im Erbrecht lässt sich vieles gestalten, aber nicht alles. Wer ein Kind enterbt, kann es nicht vollständig vom Nachlass ausschließen. Auch für Anna, ein Kind, das im Leben ihres Vaters kaum eine Rolle spielte, galt: Enterbt zu sein bedeutet nicht, rechtlos zu sein.
Am Ende bleibt die Frage, die diesen Beitrag von Anfang an begleitet hat. Enterbt: Wie hoch ist der Pflichtteil wirklich? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn sie hängt immer von der konkreten Familien- und Vermögenssituation ab. Sicher ist nur: Der Anspruch besteht unabhängig vom Testament. Als Nachlassexpertin und Erbenermittlerin unterstütze ich Menschen dabei, Nachlässe zu sichten, Werte einzuordnen und Klarheit über bestehende Ansprüche zu gewinnen. Prüfen Sie gerne, ob eine Einordnung Ihrer Situation auch für Sie hilfreich sein könnte.
→ Wenn Sie sich grundsätzlich sicherer im Umgang mit einem Erbfall fühlen möchten, finden Sie in meinen Online-Kursen strukturierte Unterstützung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Ira Kröswang ist keine Rechtsanwältin und die Inhalte ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Erbrecht.



