Digitales Erbe: Was mit Onlinekonten nach dem Tod passiert
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2018 entschieden und 2020 nochmals bestätigt: Digitale Konten gehören grundsätzlich zum Nachlass – ähnlich wie Briefe, Tagebücher oder Fotoalben. Die Erben rücken damit an die Stelle des Verstorbenen und dürfen auf die Inhalte zugreifen.
In der Theorie klingt das eindeutig. In der Praxis stoßen Erben jedoch häufig auf verschiedene Hürden.
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