Nachlasspflegschaft: Wenn niemand da ist – und doch alles geregelt werden muss

Nachlasspflegschaft als Rettungsanker. Es ist ein Szenario, das gar nicht so selten vorkommt: Ein Mensch verstirbt – und niemand fühlt sich zuständig. Keine Angehörigen melden sich, keine Freunde oder Bekannten treten auf den Plan. Doch was passiert mit dem Nachlass, wenn Erben unbekannt oder nicht auffindbar sind? Wer regelt dann die Formalitäten, wer schützt das

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Geerbt – und jetzt?

Ein Schein macht den Unterschied. Neben der emotionalen Belastung, die der Tod eines Menschen in der Regel mit sich bringt, haben sich Erben auch mit vielen, vielen formellen und formalen Dingen auseinanderzusetzen. Jedenfalls immer dann, wenn kein, ein ungültiges oder ein unklares Testament vorliegt. Ist das der Fall, greift zwar die gesetzliche Erbfolge, die festlegt,

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Zwei Frauen unterhalten sich

Zwei unterschiedliche Paar Schuhe:

Beerdigung und Erbrecht: Wer ist bestattungspflichtig? Eine kleine Geschichte, die es in sich hat. Sie handelt vom Erben und von der Bestattungspflicht. Denn da gibt es tatsächlich kleine, aber feine Unterschiede. Verena Löblich lebt in Düsseldorf, sie ist Single, beruflich sehr erfolgreich, hat einen großen Freundeskreis, den sie ausgiebig pflegt. Was sie nicht mehr pflegt:

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