Wenn der Ex übernimmt

Erbe mit Nebenwirkungen: Wie ein Testamentsvollstrecker bei Alleinerziehenden unvorhersehbare Herausforderungen meistern kann.

Heute habe ich Ihnen einen Fall mitgebracht, der nicht einmal selten ist. Und der zeigt, dass manchmal ein kleines fehlendes Stück Papier ganze Familiendramen entfachen kann.

Viktoria, seit 3 Jahren nach langem Rosenkrieg glücklich geschieden, stirbt. Ganz plötzlich. Ohne Vorwarnung und eigentlich völlig gesund. Kein Testament, keine Vollmacht, kein Plan. Nur Trauer – und ihre 5-jährigen Zwillinge Lina und Lukas. Viktorias Eltern, mit denen sie sich gut verstanden hatte, wohnen in der Nähe und wollen helfen. Sie möchten die Wohnung ihrer Tochter auflösen, Erinnerungsstücke sichern, sich um alles kümmern. Doch sie haben die Rechnung ohne Viktorias Exmann gemacht, der plötzlich seine Chance wittert und sich ebenso plötzlich daran erinnert, dass er ja Kinder hat. Kinder, deren Vormund er jetzt ist und für die er das Erbe regeln kann. Denn: Nicht Viktorias Eltern, also die ihr eng verbundene Familie, erbt in diesem Fall automatisch, sondern eben ihre Kinder. Und weil Johannes und Lukas noch minderjährig sind, der Vater das Sorgerecht hat und damit automatisch der gesetzliche Vertreter ist. Der Exmann also. Blöd nur, dass sich Viktoria mit ihrem Ex im Leben so gar nichts mehr zu sagen hatten  – außer vielleicht vor Gericht, wenn es um Besuchsregelungen etc. ging. Und jetzt entscheidet ausgerechnet er, was mit dem Nachlass der Frau geschieht, die er längst aus seinem Leben gestrichen hatte.

Und der Exmann kostet diese Position genüsslich aus. Er will Rache. Dafür, dass er in der gesamten Familie (übrigens: zu Recht) gemieden wurde, dass er nicht mehr dazu gehörte, dass er außen vor war. Dass er Viktoria belogen und betrogen hatte und dass er an seinen Kids nur mäßiges Interesses gezeigt hatte – davon will er nichts mehr wissen. Und so beginnt ein zermürbendes Stück Familientheater: Er lässt niemanden mehr in Viktorias Wohnung. Die Großeltern dürfen nichts mitnehmen, kein Foto, kein Schmuckstück, nicht einmal das Tagebuch. Stattdessen marschiert der neue Herr über den Nachlass durch das alte Leben seiner Exfrau – und reißt ab, was ihm im Weg steht. Entsorgt lieb gewordene Erinnerungsstücke ebenso wie die kostbare Sammlung historischer Bücher. Auch vor Viktorias Schmuck macht er nicht Halt. Für die Eltern: ein zweiter Verlust. Und ein Ohnmachtsgefühl, das sich kaum beschreiben lässt.

Das sind die Fakten:

Wenn minderjährige Kinder erben, werden sie rechtlich durch ihre Eltern vertreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie getrennt oder geschieden sind, das Verhältnis schwierig oder zerrüttet ist. Gibt es kein Testament, entscheidet also automatisch der verbleibende Elternteil – unabhängig von familiären Dramen oder moralischer Eignung. Und ja: Selbst ein Expartner, mit dem es einst Rosenkrieg statt Rosenstrauß gab, kann plötzlich über Wohnung, Geld und Erinnerungen bestimmen.

Eine Lösung: Testament mit Testamentsvollstrecker bei Alleinerziehenden

Gerade für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern ist es essenziell, vorausschauend zu handeln. Ein klar formuliertes Testament mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann verhindern, dass der Expartner im Todesfall freie Hand über den Nachlass bekommt.

Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe im Sinne des Verstorbenen – nicht im Sinne des gesetzlichen Vertreters. Er sorgt dafür, dass Erinnerungsstücke bei den richtigen Menschen landen, dass eine Wohnung respektvoll aufgelöst wird, dass Verkäufe, wie etwa die historische Buchsammlung in Viktorias Fall, kontrolliert stattfinden. Und: Er kann den Zugriff des Expartners auf das Erbe der Kinder zumindest deutlich einschränken.

Mein Fazit für Sie:

Niemand denkt gern an den eigenen Tod. Aber wer minderjährige Kinder hat – und vor allem, wer allein erzieht – muss es tun. Sonst entscheidet im Zweifel der Falsche.

Also: Testament machen. Testamentsvollstrecker benennen. Wünsche klar formulieren. Und damit sicherstellen, dass Trauer nicht zum Kampf wird. Sondern Raum bekommt.

In diesem Sinne bleiben Sie mir gewogen,
Ihre Ira Kröswang

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