Hilfe, ich habe geerbt…

Eine Anleitung zum Erben und warum das Nachlassgericht eine zentrale Rolle spielt.

Unerwartete Post vom Gericht

Sie erinnern sich an Verena Löblich? Diesmal möchte ich Ihnen von Johannes Mertens erzählen. Ein ruhiger Familienvater Mitte vierzig, der plötzlich ein Schreiben vom Nachlassgericht erhält. Der Inhalt: Er sei als gesetzlicher Erbe seines Onkels eingesetzt.

Ein Onkel, den Johannes nur flüchtig kannte. Der Mann war Einzelgänger, hatte kaum Kontakt zur Familie und lebte zurückgezogen in einem kleinen Häuschen am Stadtrand. Für Johannes kommt die Nachricht wie aus heiterem Himmel. Er fragt sich: „Was bedeutet das jetzt für mich? Habe ich überhaupt geerbt? Und wenn ja – was?“

Das Nachlassgericht – erste, aber nicht letzte Anlaufstelle

V erunsichert ruft Johannes beim Nachlassgericht an. Dort erhält er klare, aber ernüchternde Auskünfte:Das Gericht klärt nicht selbst, was zum Nachlass gehört.

Es informiert ihn lediglich über seine Optionen:
– Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft (Frist: 6 Wochen!).
– Möglichkeit eines amtlichen Nachlassverzeichnisses, wenn unklar ist, was der Onkel hinterlassen hat.
– Hinweise auf Haftungsbeschränkungen, falls Schulden bestehen – etwa Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren.

Johannes versteht: Er muss sich selbst ein Bild verschaffen.

Die Überraschung: Leere Konten und offene Rechnungen

Mit Hilfe seiner Frau beginnt Johannes, private Unterlagen zu durchforsten. Doch das Chaos ist groß: Kontoauszüge fehlen. Rechnungen stapeln sich. Ein alter Mietvertrag taucht auf – für eine Garage, die längst nicht mehr genutzt wird.

Verzweifelt beantragt Johannes schließlich ein amtliches Nachlassverzeichnis. Ein Notar wird beauftragt, alle Vermögenswerte und Schulden zu erfassen.

Licht und Schatten im Nachlass

Nach Monaten kommt das Ergebnis:
Ja, es gibt ein kleines Bankguthaben. Es gibt auch eine Eigentumswohnung – allerdings stark renovierungsbedürftig. Und: Es gibt erhebliche Schulden, insbesondere alte Darlehen, die niemand in der Familie kannte.

Plötzlich steht Johannes vor der Frage: Soll er die Erbschaft ausschlagen oder annehmen?

Die Rolle der Kanzlei – Begleitung im Dickicht des Erbrechts

Für Johannes endete die Geschichte so: Er entschied sich, die Erbschaft auszuschlagen, da die Schulden das Vermögen deutlich überstiegen. Eine schwere, aber richtige Entscheidung.

Fazit – das Nachlassgericht ist nur der Anfang

Wie und auf welchem Wege man rechtssicher erben kann, ist in Deutschland klar geregelt. Das Nachlassgericht ist immer die erste Adresse. Aber:
– Es ermittelt das Erbe nicht selbst.
– Es verweist lediglich auf die rechtlichen Instrumente – wie das amtliche Nachlassverzeichnis, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz.
– Für die konkrete Beratung und Umsetzung sind Rechtsanwälte, Notare und spezialisierte Kanzleien wie unsere zuständig.

Mein Tipp

Wer Post vom Nachlassgericht erhält, sollte nicht in Panik verfallen, sondern die Möglichkeiten kennen: Nachlassverzeichnis, Erbausschlagung, Haftungsbeschränkung. Und vor allem: rechtzeitig handeln – die Fristen sind kurz!

Einen schönen Tag.
Bleiben Sie mir gewogen.
Ihre
Ira Kröswang

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