Erbschein? Nicht immer für immer verbindlich

Es gibt Dokumente, die wirken verbindlich. Amtlich. Unantastbar. Der Erbschein scheint so etwas zu sein. Wer ihn in den Händen hält, denkt meist: Jetzt ist es offiziell, ich bin Erbe. Was soll da noch schiefgehen?

Die Antwort: Eine ganze Menge.

Denn ein Erbschein ist zwar ein amtliches, gerichtliches Dokument, das als öffentliche Urkunde bestätigt, wer die rechtmäßigen Erben eines Verstorbenen sind und welchen Anteil sie am Nachlass erhalten (Quelle: Amtsgericht Rheine) – aber es ist nicht immer für alle Zeit unantastbar. Er kann später wieder einkassiert werden. Und das hat in der Praxis oft drastische Folgen. Zwei Fälle aus der Nachlassrealität zeigen, wie unsicher sicher geglaubte Verhältnisse sein können.

Fall 1:

Liane M. ist überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Sie hat ihre Freundin jahrelang gepflegt, ihr geholfen, für sie eingekauft, sie zum Arzt gefahren. Als die Freundin stirbt, ist Liane nicht überrascht, dass sie im handschriftlichen Testament zur Alleinerbin bestimmt ist. Sie beantragt beim Nachlassgericht einen Erbschein (den in diesem Fall die Bank verlangt hat) – und bekommt ihn.

Zwei Jahre lang regelt Liane alles rund um den Nachlass. Sie verkauft das Auto, kündigt Versicherungen, modernisiert das geerbte Haus. Bis plötzlich ein Brief des Gerichts eintrifft. Ein Antrag auf einen weiteren Erbschein liegt vor – gestellt von den gesetzlichen Erben: unter anderem einer entfernten Cousine. Sie zweifelten das Testament an. Behaupten, die Verstorbene sei zum Zeitpunkt der Testamentsverfassung gar nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Und sie legten ein medizinisches Gutachten vor, das genau das bestätigt.

Was dann geschieht, ist für Liane ein Schock: Der ursprünglich ausgestellte Erbschein wird vom Gericht eingezogen. Denn: Stellt sich heraus, dass ein Testament unwirksam ist – etwa wegen Geschäftsunfähigkeit – gilt die gesetzliche Erbfolge. Und damit werden alle auf dem Testament beruhenden Entscheidungen in Frage gestellt.

Fall 2:

Auch Jens K. fühlte sich auf der sicheren Seite. Als Neffe seines Onkels und laut amtlichem Erbschein Alleinerbe, hat er das Haus übernommen und dort sogar selbst renoviert. Dann, fast ein Jahr später, kommt Post vom Nachlassgericht. Eine gewisse Frau Schneider hat ein Testament abgegeben – handschriftlich verfasst vom Onkel, datiert einige Monate nach dem bisher bekannten.

Darin: Frau Schneider, eine ehemalige Nachbarin, wird zur Alleinerbin eingesetzt. Das Schreiben hatte der Onkel offenbar noch bei ihr hinterlegt – in dem Glauben, es irgendwann noch amtlicher zu machen. Doch dann kommt der Schlaganfall – und niemand weiß von dem Dokument. Bis Frau Schneider vom Tod ihres ehemaligen Nachbarn erfährt und das Testament nachreicht.

Auch hier: Der bestehende Erbschein wird eingezogen. Alles, was Jens K. in der Zwischenzeit unternommen hat, steht zur Disposition. Der Streit ist noch nicht abgeschlossen. Die juristische Aufarbeitung dauert. Und Jens K.? Der fragt sich inzwischen: Muss ich alles zurückgeben? Auch das, was ich längst ausgegeben habe?

Der Erbschein – ein Dokument mit Ablaufdatum?

Ein Erbschein ist ein amtlicher Nachweis. Er sagt: Diese Person gilt derzeit als Erbin oder Erbe. Banken, Behörden, Versicherungen akzeptieren ihn – und verlassen sich darauf.

Doch rechtlich ist ein Erbschein kein unanfechtbarer Beweis, sondern ein sogenannter widerlegbarer Nachweis der Erbenstellung. Tauchen neue Fakten auf – ein späteres Testament, ein Gutachten zur Geschäftsunfähigkeit, ein weiterer bislang unbekannter Erbe – kann das Gericht den Erbschein jederzeit einziehen.

Die Folge: Rückabwicklung. Herausgabe. Streit.

Und jetzt?

Bleibt die große Frage:
Was passiert mit dem Geld, das längst ausgegeben ist? Mit der Wohnung, die schon verkauft wurde?
Dürfen Betroffene auf den ausgestellten Erbschein vertrauen?
Oder haften sie am Ende – obwohl sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben?

Darüber spreche ich in einem der nächsten Beiträge. Denn was wie ein rein juristisches Detail klingt, kann für Erben zum echten finanziellen und emotionalen Albtraum werden.

Bleiben Sie dran und mir gewogen.
Ihre Ira Kröswang

Nach oben scrollen
Consent Management Platform von Real Cookie Banner