Hallo zusammen,
Erben kann ganz schön belastend werden. Und das nicht nur emotional. Denn neben den natürlichen Emotionen, die ein Lebensende mit sich bringt, müssen sich Erben auch mit Behörden, Gebühren, Anträgen etc. beschäftigen. Und: mit Kosten, die man erst einmal nicht auf dem Schirm hat.
Dieser Fall aus der Praxis zeigt, mit was Sie rechnen müssen.
Hans-Peter ist kein reicher Mann. Aber als sein Onkel überraschend stirbt und ihn testamentarisch zum Alleinerben macht, rechnet er fest damit, zumindest ein bisschen profitieren zu können. Er weiß, was der Onkel hinterlassen hat: eine Wohnung in guter Lage, ein Auto, ein paar Wertpapiere – all das klingt zunächst nach einem ordentlichen Erbe.
Doch was dann kommt, damit hat Hans-Peter nicht gerechnet. Plötzlich sieht er sich konfrontiert mit Aktenordnern, Gebührenbescheiden und Terminen. Und dann kommen auch noch die ersten Kosten auf ihn zu. Viele davon hatte Hans-Peter schlicht nicht auf dem Schirm – und damit ist er nicht allein. Die meisten Erben unterschätzen die durch einen Nachlass entstehenden möglichen Kosten.
Und so hören wir die Frage „Was kostet eigentlich eine Nachlassabwicklung?“ regelmäßig. Die kurze Antwort: Es kommt drauf an. Die lange Antwort beginnt mit dem ersten Brief vom Nachlassgericht.
Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, wird es offiziell eröffnet – ein Vorgang, der Gebühren kostet. Liegt kein Testament vor oder gibt es Zweifel an seiner Gültigkeit, muss ein Erbschein beantragt werden. Auch das kostet – und zwar nicht pauschal, sondern abhängig vom Nachlasswert.
In Hans-Peters Fall liegt der Wert bei etwa 420.000 Euro. Allein für den Erbschein zahlt er knapp 870 Euro an das Amtsgericht. Und das ist nur der Anfang.
Und dann kommt das Finanzamt.
Nicht verwunderlich: Denn Erben müssen nicht nur Erbschaftssteuer zahlen, sondern auch die letzte Einkommenssteuererklärung des Verstorbenen abgeben. Hans-Peter hat Glück – der Onkel hat alles halbwegs ordentlich dokumentiert. Dennoch sind es zwei volle Nachmittage beim Steuerberater. Plus Rechnung.
Außerdem: Für die angelegten Sparguthaben falle Kapitalertragssteuern an. Auch das muss geklärt werden – und zwar von Hans-Peter. Denn mit dem Erbe ist er jetzt auch zuständig für alle offenen steuerlichen Themen.
Die Beerdigung kostet rund 7.000 Euro – klassisch mit Traueranzeige, Grabstein, Leichenschmaus. Auch das fällt in Hans-Peters Zuständigkeit. Da die Wohnung des Onkels verkauft werden soll, beauftragt er ein Gutachten. Noch einmal 1.800 Euro.
Weil er selbst keine Erfahrung im Immobilienverkauf hat, schaltet er einen Makler ein. Die Provision: 3,57 Prozent des Verkaufspreises – also fast 9.000 Euro.
Weil der Markt im Winter träge ist, entscheidet sich Hans-Peter, mit dem Verkauf bis zum Frühjahr zu warten. Verständlich – wer Immobilien kennt, weiß: Sonnenlicht verkauft besser. Doch jeder Monat kostet. Grundsteuer, Hausgeld, Versicherungen, Bankgebühren – solange die Verwaltung läuft, laufen auch die Kosten.
Und dann noch die Kfz-Umschreibung. Der alte Benz des Onkels wird verkauft – aber nicht ohne Gebühren für Ummeldung und Abmeldung.
Am Ende des Prozesses ist Hans-Peter um viele Erfahrungen reicher – und um einen großen Teil des Erbes ärmer. Von den 420.000 Euro bleiben nach Abzug aller Kosten, Steuern und Gebühren weniger als 350.000 Euro. Immerhin.
Mein Fazit für Sie:
Wer erbt, sollte sich frühzeitig einen Überblick verschaffen: Was gehört zum Nachlass? Welche Unterlagen liegen vor? Welche Fristen laufen? Und – ganz wichtig – mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Denn so schön das Wort „Erbe“ klingt – ohne vernünftige Aufarbeitung aller Themen kann es schnell zum Albtraum zwischen zwei Aktendeckeln werden.
In diesem Sinne bleiben Sie mir gewogen,
Ihre Ira Kröswang
