Das digitale Erbe

Hallo zusammen,

Als Julia B. die Wohnung ihrer verstorbenen Mutter aufräumt, stolpert sie über ein altes iPad. Der Bildschirm ist gesperrt, das Gerät längst abgemeldet – aber Julia erinnert sich, dass ihre Mutter dort regelmäßig ihre Mails gelesen und über Facebook Kontakt zu Freunden in aller Welt gehalten hat. Auch PayPal und eBay hat Julias Mutter genutzt. Julia will die Accounts schließen. Doch schnell merkt sie: Ganz so einfach ist das nicht.

Was viele nicht wissen: Auch das digitale Leben endet nicht automatisch mit dem Tod. Laut Bundesgerichtshof (Urteile von 2018 und 2020) gehören Onlinekonten wie E-Mail, soziale Netzwerke oder Cloudspeicher zum Erbe – ganz genauso wie Briefe, Tagebücher oder Fotoalben. Die Erben rücken damit an die Stelle des Verstorbenen und dürfen auf die Inhalte zugreifen.

Klingt logisch. Ist aber in der Praxis alles andere als einfach.

Denn: Viele Plattformen machen es den Erben schwer. Ohne Erbschein oder Sterbeurkunde läuft gar nichts. Und selbst mit diesen Dokumenten ist der Zugang mitunter zäh – oder schlicht unmöglich, vor allem wenn es sich um internationale Anbieter handelt.

So auch bei Julia: Während sich der Apple-Support zunächst kooperativ zeigt, verlangt er schließlich eine notariell beglaubigte Übersetzung aller Unterlagen – auf eigene Kosten. Beim Meta-Konzern wiederum, der Facebook betreibt, kann sie das Profil ihrer Mutter immerhin in den Gedenkzustand versetzen lassen. Das ist möglich, wenn man einen Nachweis über den Tod einreicht. Aktiv posten oder Nachrichten lesen darf Julia dort allerdings nicht mehr – auch das ist gesetzlich klar geregelt: Erben dürfen zwar verwalten, aber nicht mehr unter dem Namen der Verstorbenen handeln.

Komplizierter wird es bei Streamingdiensten. Netflix, Disney+, Spotify – all das muss einzeln gekündigt werden. Es gibt keine zentrale Übersicht, kein Register, keine automatische Abmeldung im Todesfall. Hinzu kommt: Die wenigsten Menschen listen ihre digitalen Konen auf. Und wenn eine solche Liste nicht existiert, heißt das für die Erben: Detektivarbeit. Mails durchforsten, Kontoauszüge prüfen, nach regelmäßigen Abbuchungen suchen.

Julias Mutter hatte noch ein kostenpflichtiges Zeitungsabo über iTunes – das sie erst drei Monate nach dem Tod entdeckte. Die Kosten wurden weiter vom Konto abgebucht. Glück im Unglück: Das Konto war noch gedeckt. Andernfalls hätten die Erben für entstandene Schulden haften müssen.

Ein weiterer Stolperstein: Viele digitale Dienste sitzen in den USA. Und dort gelten andere Regeln. Während die DSGVO in der EU den Datenschutz betont und Erben Rechte auf Einsicht und Löschung zugesteht, erlaubt der amerikanische CLOUD Act Behörden weitreichenden Zugriff auf Daten – auch über Landesgrenzen hinweg. US-Unternehmen wiederum müssen nicht zwingend europäische Gerichtsurteile befolgen – es sei denn, sie haben eine Niederlassung in der EU.

Für Erben bedeutet das: Selbst mit deutschem Gerichtsbeschluss stoßen sie bei US-Anbietern oft auf eine Wand. Eine bittere Erfahrung, die viele erst dann machen, wenn es längst zu spät ist.

Was Sie jetzt tun können:

Die wichtigste Maßnahme ist zugleich die einfachste: Vorsorge treffen. Wer es seinen Angehörigen leichter machen möchte, notiert bereits zu Lebzeiten, welche digitalen Konten existieren – und wie man darauf zugreift. Das kann eine schlichte Liste in Papierform sein, hinterlegt beim Notar oder im Testament. Oder ein digitaler Passwortmanager, zu dem eine Vertrauensperson Zugang hat.

Wichtig: Zugang ja – Nutzung nein. Auch enge Angehörige dürfen nicht im Namen der verstorbenen Person weiterkommunizieren. Das wäre eine unzulässige Identitätsübernahme.

Ob Social Media, Cloud oder Abo-Dienste – das digitale Erbe ist kein Randthema mehr. Wer einen Nachlass regelt, sollte immer auch den Online-Bereich im Blick haben. Wenn es kompliziert wird – zum Beispiel bei internationalem Bezug – ist der Weg zu einem Fachanwalt für Erbrecht oder Datenschutzrecht oft der klügere.

Denn eines zeigt sich immer wieder: Der digitale Nachlass endet nicht mit dem Tod. Sondern mit klaren Regeln – oder viel Mühe.

Mein Fazit für Sie:

Klar ist: Onlinekonten gehören zum Erbe – aber der Zugriff ist oft bürokratisch und technisch kompliziert. Bedenken Sie: Streamingdienste und Abos laufen automatisch weiter, wenn sie nicht aktiv gekündigt werden. Und: Internationale Anbieter müssen sich nicht zwingend an deutsche Gerichtsbeschlüsse halten, sondern agieren nach Landesrecht. Was das Ganze noch komplizierter macht.

Auch in diesem Fall gilt:

Professionelle Beratung lohnt sich, wenn der digitale Nachlass komplex wird.

In diesem Sinne bleiben Sie mir gewogen.
Ihre Ira Kröswang

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