Ist nach einem Todesfall unklar, wer erbt und es besteht ein Sicherungsbedürfnis, greift das Nachlassgericht ein und bestellt einen Nachlasspfleger. Seine Aufgabe ist es, den Nachlass zu sichern und zu erhalten, bis die Erben feststehen und diese sich offiziell legitimiert haben, zum Beispiel mit einem Erbschein.
Doch was genau bedeutet in diesem Zusammenhang „sichern und erhalten“? Wem nutzt eine solche Pflegschaft und was kostet ein Nachlasspfleger? Diese Fragen möchte ich Ihnen in diesem Beitrag beantworten und anhand eines konkreten Beispiels aufzeigen.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag:
- Nachlasspfleger Definition: Was ist ein Nachlasspfleger?
- Nachlasspfleger Aufgaben: Was macht ein Nachlasspfleger?
- Praxisbeispiel: Wie ein Nachlasspfleger Ankes Erbe sicherte
- Nachlasspfleger Kosten: Was kostet ein Nachlasspfleger?
- Fazit: Nachlasspfleger als „Hüter des Erbes“
- Extra-Tipp: Nachlasspflegschaft verhindern
Nachlasspfleger Definition: Was ist ein Nachlasspfleger?
Ein Nachlasspfleger ist eine vom Gericht eingesetzte Person, die sich vorübergehend um den Nachlass, also das Vermögen und gegebenenfalls die Schulden, eines Verstorbenen kümmert. Er ist der gesetzliche Vertreter des bzw. der Erben und wird immer dann eingesetzt, wenn:
- die Erben unbekannt sind.
- die Erben nicht erreichbar sind.
- die Erben noch nicht handlungsfähig sind.
- der Nachlass dringend gesichert werden muss, etwa um eine Wohnung zu erhalten, Bankkonten zu schützen oder offene Verpflichtungen nachzukommen.
Oft werden Nachlasspfleger auch als „Verwalter auf Zeit“ bezeichnet, denn sie sind nur so lange für den Nachlass verantwortlich, bis geklärt ist, wer erbberechtigt ist oder die Erben ihre Rechte selbst wahrnehmen.
Viel wichtiger ist jedoch, dass sie neutral und unabhängig sind. Deswegen bezeichne ich Nachlasspfleger auch gern als die „Hüter und Pfleger von Nachlässen“: Sie müssen neutral sein und dürfen keine einzelnen Erben vertreten, sondern werden ausschließlich vom Nachlassgericht bestellt. Zudem dürfen sie nur im gesetzlichen Rahmen über den Nachlass entscheiden.
Nachlasspfleger Aufgaben: Was macht ein Nachlasspfleger?
Das Nachlassgericht legt für jede Pflegschaft einen sogenannten Aufgabenkreis fest. Das ist der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen der Nachlasspfleger handeln darf. Wie dieser konkret aussieht, unterscheidet sich von Fall zu Fall: Die Aufgaben eines Nachlasspflegers reichen vom bloßen Suchen eines Testaments in der Wohnung bis hin zum Einfrieren von Konten, Kündigen von Mietverträgen oder dem Abwickeln von Schulden.
Wichtig zu wissen: Nachlasspfleger sind keine Vermögensverwalter, die im eigenen Interesse über den Nachlass entscheiden können. Es ist nicht ihre Aufgabe, das Vermögen zu vermehren, beispielsweise durch Spekulationen, Geldanlagen oder riskante Geschäfte, sondern lediglich es zu erhalten. Was das in der Praxis bedeutet, möchte ich Ihnen anhand eines Beispiels zeigen.
Praxisbeispiel: Wie ein Nachlasspfleger Ankes Erbe sicherte
Als Anke M. das Schreiben des Amtsgerichts aus dem Briefkasten fischt, ist sie gerade auf dem Weg zur Arbeit. Zwischen Kinderturnen, Schreibtisch und Steuererklärung hatte sie in den letzten Wochen kaum Luft zum Atmen – und schon gar nicht, um sich mit dem Nachlass ihres verstorbenen Onkels zu beschäftigen. Dass sie überhaupt erbberechtigt ist, hatte sie überrascht. Sie hatte kaum noch Kontakt zur Familie väterlicherseits und auch mit ihren beiden Geschwistern hat sie seit mehr als 15 Jahren nicht gesprochen. Im Alltagsstress hat sie sich bisher nicht als Erbin legitimiert und weiß zudem nicht, wo ihre Geschwister sich gerade aufhalten. Nun erfährt sie aus dem Schreiben, dass ein Nachlasspfleger eingesetzt wurde. Seine Aufgabe ist es, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und die Erben zu ermitteln.
Wenn die Wohnung mehr kostet, als sie bringt
Ihr Onkel hat Anke und ihren beiden Geschwistern unter anderem eine Eigentumswohnung in einem der weniger charmanten Stadtteile hinterlassen. Seit drei Jahren steht sie leer. Die Heizung ist veraltet, Schimmel zieht sich durch die Schlafzimmerwand – sie ist ein Sanierungsfall.
Der Nachlasspfleger, ein erfahrener Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Erbrecht, nimmt die Wohnung unter die Lupe. Die monatlichen Nebenkosten belaufen sich auf fast 600 Euro, während die Wohnung keinerlei Einnahmen einbringt. Eine Vermietung ist in dem Zustand ausgeschlossen.
Sanierung? Nicht sinnvoll.
Der Sanierungsbedarf wird auf mindestens 30.000 Euro geschätzt. „Wirtschaftlich nicht sinnvoll“, notiert der Nachlasspfleger in seinem Bericht ans Gericht. Bei zu erwartenden Mieteinnahmen in Höhe von 500 Euro bräuchte es Jahre, um diese Investition wieder reinzuholen.
Dazu kommt: Die Wohnung ist Teil einer größeren Eigentümergemeinschaft, die gerade eine teure energetische Sanierung plant. Dämmung, Fenster, Dach – das Paket hat es in sich und Ankes Onkel hätte voraussichtlich 80.000 bis 100.000 Euro in den nächsten Jahren dazu beitragen müssen. Geld, das der Nachlass nicht umfasst.
Die Lösung: Nachlasspfleger verkauft die Wohnung
Der Nachlasspfleger sieht nur eine sinnvolle Lösung: Die Immobilie muss verkauft werden. Doch das ist nicht ohne Weiteres möglich. Denn – wir erinnern uns – Nachlasspfleger müssen sich an den gesetzlichen Rahmen halten. Für den Verkauf der Immobilie benötigt er die Genehmigung des Gerichts. Und diese erhält er nur, wenn eine Notwendigkeit vorliegt.
Also bereitet er eine Anfrage mit detaillierter Begründung, Gutachten und einer Rentabilitätsrechnung vor. Das Gericht prüft diesen und gibt grünes Licht. Nach einigen Anläufen ist auch ein Käufer für die Eigentumswohnung gefunden.
Was bedeutet das für Ankes Erbe?
Der Verkauf der Immobilie sorgt dafür, dass der übrige Nachlass erhalten bleibt: Konten, kleinere Wertgegenstände, ein wenig Bargeld. Für Anke bedeutet das, dass es überhaupt etwas zu erben gibt. Zwar nur einen soliden Rest, den sie noch mit ihren Geschwistern teilen muss, aber ohne das Eingreifen des Nachlasspflegers wäre ein großer Teil davon in eine Immobilie geflossen, die nicht mehr zu retten war.
Nachlasspfleger Kosten: Was kostet ein Nachlasspfleger?
Die Kosten eines Nachlasspflegers sind durch das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz gesetzlich geregelt und hängen vor allem vom Zeitaufwand, der Qualifikation des Nachlasspflegers sowie der Schwierigkeit des Nachlasses ab. Die konkrete Höhe legt immer das Nachlassgericht im Einzelfall fest. Berufsmäßige Nachlasspfleger rechnen ihre Tätigkeit meist nach Stunden ab: Typische Stundensätze liegen – je nach Fall und Komplexität – zwischen 65 und 130 Euro pro Stunde, in sehr anspruchsvollen Fällen auch darüber.
Wichtig zu wissen: Die Kosten für einen Nachlasspfleger werden nicht aus dem Privatvermögen der Erben, sondern grundsätzlich aus dem Nachlass bezahlt.
Für Sie bedeutet das: Eine einfache Nachlasspflegschaft kann nur wenige hundert Euro kosten, während komplexe Fälle mit Immobilien, Schulden oder aufwendiger Erbenermittlung auch mehrere tausend Euro erreichen können.
Fazit: Nachlasspfleger als „Hüter des Erbes“
Ein Nachlasspfleger übernimmt eine zentrale Schutzfunktion in einer Phase, in der Unsicherheit und Stillstand den Nachlass gefährden könnten. Er handelt neutral, im Auftrag des Gerichts und ausschließlich im Interesse der (noch unbekannten oder nicht legitimierten) Erben. Seine Aufgabe ist es, das vorhandene Vermögen im Sinne der Erben zu sichern – nicht, es zu mehren, zu investieren oder auf eigene Faust zu veräußern.
Das Beispiel von Anke zeigt deutlich, wie entscheidend diese Rolle sein kann: Ohne das rechtzeitige Eingreifen des Nachlasspflegers wäre ein erheblicher Teil des Nachlasses durch laufende Kosten und Fehlentscheidungen verloren gegangen. Auch wenn die Tätigkeit eines Nachlasspflegers Kosten verursacht, dient sie letztlich dazu, den Nachlass zu schützen und überhaupt erst zu ermöglichen, dass Erben ihr Erbe erhalten.
Damit ist der Nachlasspfleger genau das, was ich ihn nenne: ein Hüter des Erbes – eingesetzt, um den Nachlass zu bewahren, bis die rechtmäßigen Erben übernehmen können.
Extra-Tipp: Nachlasspflegschaft verhindern
Wer nicht will, dass Gerichte und Fremde über den eigenen Nachlass entscheiden, sollte frühzeitig selbst vorsorgen: mit einem Testament, einem klar definierten Willen und einer transparenten Kommunikation mit der Familie. Denn nichts erspart mehr Streit als Klarheit. Und nichts schützt besser als eine gute Vorbereitung.



