Ein Erbfall zwischen Wut und Wirklichkeit: Was passiert, wenn man enterbt wird.
Manche Geschichten beginnen nicht leise. Sie beginnen laut. Und mit Geschrei. So wie diese.
Eine Frau aus Graz, Österreich, nennen wir sie Lara M., ruft an – völlig außer sich. Es geht um das Erbe ihres Vaters. Um Gerechtigkeit. Um Groll. Vor allem aber um eines: das Gefühl, übergangen worden zu sein. „Alle sind schuld!“ ruft Lara ins Telefon. Die Gerichte. Die Anwälte. Die Welt. Nur sie nicht.
Dabei ist der Fall – bei aller Komplexität – kein Einzelfall. Der Vater: verstorben. Das Vermögen: in Österreich. Der letzte Wohnsitz: in Deutschland. Die Tochter Lara: unehelich. Und die Ehefrau des Verstorbenen? Offenbar bestens vorbereitet.
Denn die hatte, so viel ist sicher, bereits gehandelt. Vielleicht mit einer Generalvollmacht. Vielleicht mit einem Testament. Vielleicht auch einfach nur mit Weitblick. Jedenfalls kam sie an Konten, an Vermögen, an Entscheidungen. Ganz ohne Erbschein.
Und die Tochter? Fühlt sich betrogen. Zweifelt an der Gerechtigkeit. Und weiß nicht, was sie tun soll.
Hier beginnt das eigentliche Drama.
Nicht das mit der Wut – sondern das mit dem Unwissen.
Denn das, was so leicht als „Skandal“ durchgeht, ist in Wahrheit eine Frage des internationalen Erbrechts. Und das ist… nun ja, nicht ganz ohne.
Wo hatte der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt? Welches Gericht ist zuständig – das in Deutschland oder das in Österreich? Welches Recht greift? Gibt es überhaupt ein Testament? Und wenn ja: Wo?
Lara will sofort alles. Aber sie muss erst einmal eines: liefern!
Beweisen, dass sie erbberechtigt ist und herausfinden, ob ein Testament existiert. Klären, welche Rechtsordnung greift. Und: Einsicht beantragen. In Akten, in Verfügungen, in Entscheidungen.
Was sie aber stattdessen tut? Sie schreit und beklagt die Ungerechtigkeit der Welt.
Und genau hier wird die Geschichte eigentlich tragisch. Denn sie zeigt, wie schnell Emotionen Recht aushebeln – und wie wenig die meisten wissen, wenn es wirklich darauf ankommt. Wer nicht aktiv wird, nicht recherchiert, nicht beantragt, bleibt draußen. Egal, wie laut er ist.
Was bleibt?
Ein klarer Appell: Wer glaubt, er sei enterbt worden, sollte nicht schreien, sondern handeln. Zuständigkeit klären und Akteneinsicht beantragen. Nachweisen, dass ein Erbrecht besteht. Und im Zweifel: rechtzeitig vorsorgen – mit Vollmachten, mit Testamenten, mit Struktur.
Denn sonst läuft das Leben – und das Erbe – einfach an einem vorbei. Ganz ohne Drama. Und ganz ohne Rückruf.
In diesem Sinne: Bleiben Sie mir gewogen.
Ihre Ira Kröswang