… und was Erben über Generalvollmachten wissen sollten
Eine Generalvollmacht ist ein mächtiges Instrument. Sie erleichtert vieles – kann aber auch später für gewaltigen Streit sorgen.
Eine Geschichte aus der Praxis
Hallo zusammen,
heute möchte ich Ihnen eine Geschichte erzählen, die sich so oder ähnlich immer wieder ereignet. Sie beginnt nicht mit einem Gerichtsschreiben, sondern mit einem Briefumschlag voller Fragen.
Claudia, Anfang 50, sitzt am Küchentisch ihrer verstorbenen Mutter und blättert durch ein paar alte Unterlagen. Ihre Mutter hatte ihrem langjährigen Lebensgefährten Peter vor einigen Jahren eine Generalvollmacht erteilt. Das bedeutete: Peter durfte für sie Bankgeschäfte erledigen, Verträge schließen, Entscheidungen treffen – im Grunde fast alles.
Nach dem Tod der Mutter stellt Claudia fest: Es fehlen Unterlagen. Kontoauszüge sind lückenhaft, Quittungen fehlen, Schmuckstücke tauchen nicht mehr auf. Peter sagt, er habe „das meiste weggeworfen, was nicht wichtig war“. Für Claudia beginnt damit ein Albtraum.
Generalvollmacht – große Befugnisse, große Verantwortung
Mit einer Generalvollmacht erhält der Bevollmächtigte umfassende Rechte: er kann Bankkonten verwalten, Immobilien verkaufen, Versicherungen kündigen oder medizinische Entscheidungen mittragen.
Was viele nicht wissen: Diese Macht endet nicht automatisch mit dem Tod. Spätestens dann treten die Erben auf den Plan – und die dürfen Rechenschaft verlangen. Der Bevollmächtigte muss sämtliche Unterlagen herausgeben, Kontoauszüge, Verträge und Belege.
Wer das versäumt oder – wie in Peters Fall – Unterlagen vernichtet, riskiert handfeste Konflikte.
Wenn die Erben Auskunft verlangen
Für Claudia beginnt ein langer Weg:
Sie klagt gemeinsam mit ihrer Schwester auf Auskunft. Das Gericht gibt ihr Recht: Peter muss detailliert darlegen, was er im Namen der Mutter getan hat.
Er muss Belege zusammentragen – Quittungen bei Banken und Versicherungen einholen, Kontoauszüge nachfordern. Alles auf eigene Kosten!
Monatelang zieht sich der Streit. Das Verhältnis zwischen den Beteiligten zerbricht endgültig. Was als Hilfe für die Mutter gedacht war, endet im Familienkonflikt.
Was Erben bei einer Generalvollmacht wissen müssen
Wenn ein Bevollmächtigter im Spiel war, sollten Erben folgendes beachten:
Auskunft einfordern: Erben haben ein Recht auf vollständige Rechenschaft über alle Handlungen des Bevollmächtigten.
Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Verträge, Quittungen – je früher man sie beischafft, desto besser.
Amtliches Nachlassverzeichnis beantragen: Wenn Unterlagen fehlen, kann ein vom Gerichtsvollzieher erstelltes Verzeichnis für Klarheit sorgen.
Nicht einschüchtern lassen: Auch enge Angehörige als Bevollmächtigte müssen Rechenschaft ablegen.
Juristische Hilfe nutzen: Anwälte für Erbrecht können bewerten, welche Schritte sinnvoll sind – von Auskunftsklagen bis hin zu Schadensersatz.
Mein Tipp:
Eine Generalvollmacht ist sinnvoll, weil sie schnelle Entscheidungen ermöglicht. Aber: Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein und Dokumentation.
Wer eine Generalvollmacht nutzt, sollte jede Handlung sorgfältig belegen und Unterlagen nie eigenmächtig vernichten. Denn nach dem Tod gilt: Die Erben haben ein Recht auf Antworten.
Wer hier sauber gearbeitet hat, vermeidet Streit und schützt nicht nur das Vermögen – sondern auch das Andenken des Verstorbenen.
Bleiben Sie mir gewogen.
Ihre
Ira Kröswang
Mini-Checkliste bei Generalvollmachten
1. Generalvollmacht prüfen: Liegt eine wirksame Generalvollmacht vor? Welche Befugnisse sind erteilt?
2. Unterlagen aufbewahren: Kontoauszüge, Verträge, Quittungen unbedingt vollständig archivieren.
3. Rechenschaftspflicht beachten: Nach dem Tod müssen alle Handlungen nachvollziehbar sein.
4. Amtliches Nachlassverzeichnis erwägen: Hilft, wenn Streit droht oder Unterlagen fehlen.
5. Rechtlichen Rat einholen: Bei Unklarheiten sofort anwaltlich prüfen lassen, bevor Konflikte eskalieren



