Wenn der Nachlass komplex ist

Hallo zusammen, heute sprechen wir über das Thema komplexer Nachlass.

immer wieder habe ich es mit Klienten zu tun, die ein großes Vermögen geerbt haben und nicht wissen, wie sie am besten damit umgehen sollen. Sie fragen: Wie behält man den Überblick? Wie sollte, wie muss man vorgehen?

Die nachfolgende Geschichte liefert eine erste kleine Orientierungshilfe:

Matthias S. ist ein Macher. Unternehmer, Investor, Immobilienbesitzer. Früh hat er angefangen, sich ein Vermögen aufzubauen – und dabei nie die Risiken gescheut. Mit Anfang 60 stirbt er überraschend. Zurück bleibt ein beachtlicher Nachlass: fünf Häuser, mehrere Grundstücke, Firmenanteile, ein gut gefülltes Aktiendepot, Goldreserven und volle Konten. Was allerdings erst auf den zweiten Blick deutlich wird: Es gibt auch Schulden. Hypotheken, ein abgesichertes Darlehen auf die Unternehmensbeteiligung, offene Kreditlinien. Die Summe der Verbindlichkeiten ist hoch – aber das Vermögen überwiegt. Die große Herausforderung: Es ist alles ziemlich unübersichtlich.

Dass Matthias kein Testament hinterlassen hat, macht die Sache nicht einfacher. Es greift also die gesetzliche Erbfolge. Für seine beiden Kinder ist das erst mal eine klare Sache. Sie sind die Erben erster Ordnung und treten das Erbe gemeinsam an – als Erbengemeinschaft. Doch wer glaubt, dass das automatisch unkompliziert ist, täuscht sich.

Denn sobald mehrere Menschen gemeinsam erben, müssen auch alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Der Verkauf eines Hauses, die Verwaltung des Aktiendepots, selbst einfache Dinge wie das Abheben von Geld vom Nachlasskonto – all das geht nicht ohne die Zustimmung aller Beteiligten. Und mit jeder Woche, in der sich keine Einigung abzeichnet, steigt der Druck. Banken wollen einen Erbschein, Handwerker stellen Rechnungen, und der Fiskus wartet nicht.

Besonders brisant wird es, als sich die beiden Ex-Frauen von Matthias melden. Die eine war mehr als 20 Jahre mit ihm verheiratet, die andere immerhin sieben. Beide glauben, Anspruch auf einen Teil des Erbes zu haben – und verweisen auf alte Vereinbarungen, eheliche Investitionen und Versprechen, die nie schriftlich festgehalten wurden. Doch nach deutschem Erbrecht gilt: Geschiedene Ehepartner sind grundsätzlich von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Ohne Testament oder spezielle vertragliche Regelung gehen sie leer aus – auch wenn die Trennung einvernehmlich war und es ein gemeinsames Haus oder finanzielle Abhängigkeiten gab.

Die Kinder von Matthias sehen sich plötzlich in der Rolle der Entscheidenden – und das in einer Situation, in der sie sich selbst überfordert fühlen. Denn mit dem Erbe übernehmen sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Pflichten. Sie haften für alle Schulden – und zwar nicht nur mit dem geerbten Vermögen, sondern im Zweifel auch mit ihrem eigenen, falls sie das Erbe nicht rechtzeitig ausschlagen oder durch eine Nachlassverwaltung absichern. Zwar scheint der Nachlass insgesamt positiv zu sein, doch viele der Werte sind gebunden. Immobilien lassen sich nicht über Nacht zu Geld machen, und der Firmenanteil kann ohne Zustimmung der Gesellschafter nicht einfach verkauft werden.

Was die Erben jetzt brauchen, ist ein klarer Fahrplan – und professionelle Begleitung. Ein erfahrener Nachlassverwalter oder Fachanwalt kann helfen, die Vermögenswerte zu sichten, Verbindlichkeiten zu ordnen und mit Gläubigern zu verhandeln. Wichtig ist dabei auch, die Fristen im Blick zu behalten. Wer das Erbe antritt, tut das in der Regel stillschweigend – und verliert nach sechs Wochen das Recht, noch auszuschlagen. Wer dann plötzlich feststellt, dass ein geerbter Firmenanteil mit Millionenverbindlichkeiten belastet ist, hat ein echtes Problem.

Matthias hätte das alles vermeiden können. Nicht den Tod – aber das Chaos danach. Ein Testament hätte Klarheit gebracht. Eine Aufstellung seines Vermögens, vielleicht sogar eine Nachlassplanung mit steuerlicher Optimierung, hätte seinen Kindern viel Druck genommen. Und eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten – auch mit den Ex-Frauen – hätte zumindest dafür gesorgt, dass nicht alle auf eigene Faust versuchen, ihren vermeintlichen Anteil zu sichern.

So aber stehen die Erben vor einem Berg von Aufgaben, für den sie weder ausgebildet noch vorbereitet sind. Was bleibt, ist die Hoffnung, dass sie sich nicht in Schuldzuweisungen und alten Verletzungen verlieren – sondern sich gemeinsam der Verantwortung stellen. Denn ein Erbe ist keine Belohnung – sondern eine Verpflichtung. Und manchmal auch: ein echter Kraftakt.

In diesem Sinne bleiben Sie mir gewogen,
Ihre Ira Kröswang

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