Noch eine Geschichte zur Erbschaftssteuer und wie das Finanzamt dabei eine Rolle spielt.
Rund um das Thema Erbschaftssteuer gibt es immer wieder die wildesten Geschichten. Dabei ist das Thema hierzulande ganz gut geregelt. Schauen wir doch bei einem meiner Fälle einfach mal ein wenig hinter die Kulissen.
In diesem Fall geht es um Familie Berger. Der Vater Johannes – ein bodenständiger Unternehmer aus dem Rheinland – verstirbt unerwartet mit 71. Hinterlässt ein kleines Firmengebäude, ein Einfamilienhaus im Speckgürtel von Köln, ein paar Aktien – und: drei Kinder, die sich weder über das Erben, noch über Geld geschweige denn über die plötzlich im Raum stehende Erbschaftssteuer je Gedanken gemacht haben.
Drei Geschwister, eine Erbschaft – und das Finanzamt
Claudia, 42, lebt in Berlin, arbeitet im sozialen Bereich und verdient eher durchschnittlich. Ihr Bruder Michael, 45, ist Architekt in Düsseldorf. Mit seinen Projekten verdient er gutes Geld, auch wenn es, wie er meint, keine Reichtümer sind. Und die jüngste, Lisa, 38, hat sich gerade erst mit ihrem Yogastudio auf selbstständige Füße gestellt. Die drei mögen sich, haben guten Kontakt zueinander. Als der Vater stirbt, sind sich daher alle drei einig: „Wir regeln das gemeinsam.“
Doch schon bei der ersten Nachlassaufstellung wird klar: Der Verkehrswert der Immobilie hat sich seit dem Kauf in den 1990ern mehr als verdreifacht und ist inzwischen etwa 850.000 EURO wert. Das Aktienpaket ist mit 450.000 EUR größer, als gedacht. Und das Firmengebäude? Das gilt als Betriebsvermögen, ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt.
Nach ersten Schätzungen liegt der Nachlasswert alles in allem bei rund 1,6 Millionen Euro. Geteilt durch drei. Das klingt fair und nach einem guten Deal für alle. Allerdings: Die Geschwister haben die Rechnung ohne den Wirt, in diesem Fall das Finanzamt, gemacht.
Deshalb schauen wir uns das Ganze einmal noch genauer an:
Claudia erbt ein Drittel des Elternhauses, also 283.333 Euro plus ein Drittel des Depots, als 150.000 Euro. Insgesamt erbt sie also 433.333 Euro und liegt damit 33.333 Euro über dem Freibetrag (von 400.000 Euro). Die darüber liegenden 33.333 Euro muss sie mit ihrer Steuerklasse I mit 11% versteuern. Und so zahlt sie rund 3.666 Euro Erbschaftssteuer.
Für Lisa gilt die gleiche Rechnung: Sie erbt Haus- und Depotanteil und zahlt damit ebenfalls
ca. 3.666 Euro an das Finanzamt.
Michael erbt – so haben sich die Drei geeinigt – das Betriebsgebäude im Wert von etwa 300.000 Euro komplett. Dazu kommt ein kleinerer Depotanteil von 100.000 Euro. Insgesamt hat sein Erbe damit einen Wert von 400.000 Euro. Wenn er das Betriebsgebäude behält – zwar weitere fünf Jahre – dann geht das Finanzamt leer aus, denn Steuern fallen in diesem Fall keine an. Michael ist unsicher: Will er wirklich Eigentümer und Verwalter des Gebäudes bleiben? Wenn nicht, droht die Nachversteuerung – dann wären bis zu 15 % auf das Betriebsgebäude fällig und damit eine Steuern in Höhe von etwa 45.000.
Und plötzlich ist das Erbe kein Geschenk mehr. Sondern ein Rechenexempel. Guter Rat ist teuer – die Geschwister einigen sich darauf, das Aktiendepot zu verkaufen
Und während die drei Geschwister noch über den Umgang mit den Erinnerungen, den Familienschmuck und das Elternhaus sprechen, müssen sie parallel eine Steuererklärung ausfüllen, Fristen einhalten und unter Umständen einen Kredit aufnehmen – für ihr Erbe.
Was viele vergessen:
- Auch wenn es Freibeträge gibt, die Erbschaftssteuer ist nicht zu unterschätzen
- Sie kann echte Existenzen gefährden – vor allem, wenn Immobilien oder Unternehmen im Spiel sind.
- Und sie trifft oft Menschen, die nicht reich geerbt haben, sondern Sachwerte mit Steuerwerten, die sie gar nicht verwerten wollen.
Die Geschwister Berger haben es hinbekommen. Nicht ohne Streit, aber mit guten Beratern. Sie wissen heute (und haben entsprechende Vorsorge für ihre Erben getroffen):
- Ein Testament kann Erbengemeinschaften entlasten.
- Frühzeitige Schenkungen können steuerlich helfen.
- Und wer Kinder hat, sollte wissen, dass ein Haus auf dem Papier Millionen wert sein kann – aber in der Realität schwer zu halten ist, wenn das Finanzamt klingelt.
Mein Fazit für Sie:
Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um die Erbschaftssteuer – wenn Sie etwas zu vererben haben. Sorgen Sie vor, etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten. Regeln Sie alles, was Ihr unternehmerisches Lebens ausmacht: Dazu gehört eine gute Nachfolgregelung ebenso wie die Überlegung, was mit dem Betriebsgelände bzw. -gebäuden geschehen soll.
Wer rechtzeitig handelt, sorgt vor und dafür, dass der Staat nicht zum größten Nutznießer eines Lebenswerks wird.
Bleiben Sie mir gewogen,
Ihre Ira Kröswang

