Was das Finanzamt von Erben erwartet.
Geerbt? Da denken viele oft an einen unverhofften Geldregen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn wo Geld fließt, ist das Finanzamt meist nicht weit. Wer erbt, muss sich nicht nur mit seiner Trauer, persönlichen Fragen und familiären Beziehungen auseinandersetzen – sondern auch mit Zahlen, Freibeträgen und manchmal ganz schön viel Bürokratie.
Wie das in der Praxis aussehen kann? Schauen wir uns das mal an.
Ein Testament, drei Geschwister – und ein Finanzamt
Nach dem Tod ihrer Mutter stehen Sophie, Jens und Laura vor einer traurigen, aber auch herausfordernden Situation: Sie haben geerbt. Neben einem hübsch gefüllten Sparkonto hinterlässt die Mutter eine Eigentumswohnung in München. Der Anwalt, den die Drei hinzugezogen haben, klärt sie auf: Jeder von ihnen erbt ungefähr zu einem Drittel plus individuelle Zuwendungen, die Ihre Mutter im Wege eines Vorausvermächtnisses bestimmt hat. Um die seine eigene steuerliche Seite muss sich nun jeder selbst kümmern.
„Wie viel bleibt da eigentlich übrig?“, fragt Jens.
Die Antwort ist einfach: Kommt drauf an.
Erbschaftsteuer – wer zahlt wieviel?
Die Erbschaftssteuer ist im Prinzip noch das kleinste zu berücksichtigende Übel. Denn ihre Höhe ist relativ klar geregelt und richtet sich nach zwei Faktoren:
- Wie nah man dem Verstorbenen stand (Steuerklasse) und
- Wie viel man erbt (Wert des Erbes abzüglich Freibeträge).
Für Kinder, wie Sophie, Jens und Laura, gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind. Das heißt: Wer weniger erbt, zahlt keine Erbschaftsteuer. Erst darüber wird’s teuer – und das gestaffelt.
Für unseren Fall heißt das:
Sophie erbt Immobilienanteile und Geld im Gesamtwert von 300.000 Euro – sie bleibt damit steuerfrei. Jens kommt auf 420.000 Euro – für 20.000 Euro muss er Steuer zahlen, in seinem Fall 11 Prozent, also 2.200 Euro. Laura hingegen erhält über ein Bezugsrecht auch noch eine Lebensversicherung ausgezahlt, die nicht zur Erbmasse gehört, aber dennoch steuerpflichtig ist. Auch sie muss nachzahlen.
Und die Mieteinnahmen aus der gemeinsam geerbten Immobilie? Hier lässt die Einkommensteuer grüßen.
Die Wohnung wird nicht verkauft, sondern vermietet. Klingt vernünftig – aber auch das hat steuerliche Folgen. Die jährlichen Mieteinnahmen zählen als Einkommen – und zwar anteilig für jeden der drei Erben. Das bedeutet: Sophie, Jens und Laura müssen die Einnahmen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben – inklusive Werbungskosten wie Reparaturen oder Hausverwalterhonorar.
Und wer zahlt an das Finanzamt? Wieder alle gemeinsam? Nein – jeder für sich.
Erbschein, Grundsteuer & Co. – Was kostet das eigentlich?
Was viele vergessen: Auch der Nachlass selbst bringt Kosten mit sich. Nachlassgericht, Anwalt, Grundbuchänderung, Beerdigungskosten, Grabpflege und eventuell ein Erbschein – das summiert sich. Und wenn es sich um Immobilien handelt, muss auch die neue Grundsteuer gezahlt werden. Zwar sind diese Ausgaben bei der Erbschaftsteuer teilweise abzugsfähig, aber das muss man wissen – und fristgerecht einreichen.
Was tun, damit es einfacher wird?
Ganz klar: Unterstützung hilft! Eine klare testamentarische Verfügung und der Einsatz eines Testamentsvollstreckers hilft, Streit und hohe Steuern zu vermeiden. Die Kosten des Testamentsvollstreckers sind aus dem Nachlass zahlbar und mindern den steuerpflichtigen Erbteil – zudem übernimmt er wichtige Aufgaben wie die Erbschaftssteuererklärung. So beteiligt sich das Finanzamt indirekt an der Nachlassabwicklung.
Mein Fazit:
Erben ist nicht gleich reich werden. Es ist ein rechtlicher, finanzieller – und oft emotionaler Prozess. Und gerade wenn es ums Geld geht, lohnt sich ein kühler Kopf. Wer rechtzeitig plant, spart oft nicht nur Steuern – sondern auch Nerven.
Bleiben Sie mir gewogen – und treue Leser:innen dieses Blogs.
Dann klappt’s auch mit dem Finanzamt.
Ihre
Ira Kröswang
Finanzamt – Fakten zum Nachlesen:
- Freibeträge Erbschaftsteuer: Kinder: 400.000 €, Ehepartner: 500.000 €, Enkel: 200.000 €, andere Verwandte/Freunde: deutlich weniger.
- Steuerklassen: Abhängig vom Verwandtschaftsgrad – je ferner, desto höher die Steuerlast.
- Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: Bei geerbten Immobilien anteilig auf alle Miterben verteilt.
- Kosten: Erbschein, Notar, Grundbuch – alles kann ins Geld gehen.
- Tipp: Frühzeitig steuerlich beraten lassen, gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen.